Vorwort von Farhad Qarar zur Kriminalisierung islamischer Theologie am Beispiel der Aussagen von Dr. Guido Steinberg
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Zusammenfassung der Schrift
Farhad Qarar behandelt in diesem Vorwort die zunehmende Problematik, dass islamisch-theologische Inhalte im deutschsprachigen Raum nicht mehr nur wissenschaftlich oder innerreligiös diskutiert, sondern teilweise kriminalisiert werden. Der Autor stellt klar, dass das zugrunde liegende Buch eine theologische Abhandlung über zentrale Glaubensfragen des Islam ist und nicht darauf abzielt, Menschen pauschal den Glauben abzusprechen oder Gewalt gegen sie zu legitimieren.
Im Mittelpunkt des Vorworts steht die Kritik an einer fehlerhaften öffentlichen und juristischen Deutung islamischer Theologie. Besonders kritisiert wird die Annahme, eine theologische Beschäftigung mit den Grenzen des islamischen Glaubens oder mit Begriffen wie takfir bedeute automatisch, andere Menschen zu „exkommunizieren“ oder gar ihre Tötung zu legitimieren. Qarar bezeichnet diese Schlussfolgerung als sachlich falsch und theologisch unhaltbar.
Ein zentraler Abschnitt richtet sich gegen Aussagen von Dr. Guido Steinberg. F. Qarar wirft Steinberg vor, islamisch-theologische Begriffe unscharf zu verwenden und dadurch schwerwiegende Fehlschlüsse zu produzieren. Insbesondere kritisiert er die Gleichsetzung von takfir mit kirchlicher „Exkommunikation“ und die weitere Schlussfolgerung, daraus folge eine Tötungslegitimation. Qarar erklärt hierzu, dass takfir zunächst bedeutet, jemanden aus theologischer Sicht als Nicht-Muslim zu betrachten. Dies ist jedoch nicht automatisch ein gesellschaftlich oder rechtlich verbindliches Urteil und erst recht kein Aufruf zu Gewalt.
Qarar betont in dem Vorwort, dass das islamische Recht zahlreiche Formen friedlichen und geregelten Zusammenlebens zwischen Muslimen und Nicht-Muslimen kennt. Genannt werden unter anderem Abkommen zwischen muslimischen und nicht-muslimischen Gesellschaften, der Schutz nicht-muslimischer Bürger innerhalb einer islamischen Gesellschaft sowie die Pflicht von Muslimen, die in einer nicht-muslimischen Gesellschaft leben, bestehende Rechte und Verträge nicht zu verletzen. Daraus folgert der Autor, dass die Vorstellung, jeder Nicht-Muslim sei aus islamischer Sicht automatisch ein legitimes Angriffsziel, grundlegend falsch sei.
Ein weiterer Punkt betrifft den islamrechtlichen Begriff der munafiqin, also der Heuchler. Der Autor erklärt, dass es in der islamischen Tradition persönliche theologische Einschätzungen über den Glaubenszustand anderer Personen geben kann, ohne dass daraus automatisch gesellschaftliche, rechtliche oder gewaltbezogene Konsequenzen folgen. Qarar sagt hierzu, dass gerade dieser Unterschied von außenstehenden Gutachtern häufig nicht verstanden werde.
Das Vorwort weist außerdem darauf hin, dass die Diskussion über die Grenzen religiöser Zugehörigkeit nicht spezifisch islamisch ist. Auch in anderen Religionen gibt es demnach Glaubensgrenzen, Bekenntnisfragen und theologische Unterscheidungen. Qarar argumentiert, dass eine Religion ohne inhaltliche Definition und ohne erkennbare Grenzen kaum sinnvoll verstanden werden könne. Deshalb sei es legitim, dass Muslime innerislamisch über Glaubensgrundlagen, Monotheismus und religiöse Zugehörigkeit diskutieren.
Qarar sagt hierzu, dass genau diese innerislamische Debatte zunehmend unter Verdacht gestellt wird. Er beschreibt ein von ihm kritisiertes Deutungsmuster: Wer über takfir spricht, wird schnell so dargestellt, als schließe er andere aus der Gemeinschaft aus, fordere diese Sichtweise von allen anderen ein und legitimiere schließlich Gewalt. Farhad Qarar hält diese Kette für eine grobe Verkürzung und für einen sachlich falschen Gedankengang.
Besonders deutlich grenzt sich der Autor von zwei Vorwürfen Guido Steinbergs ab: Erstens bestreitet er, mit theologischen Abhandlungen eine exklusive religiöse Elite schaffen oder andere Menschen pauschal abwerten zu wollen. Zweitens weist er den Vorwurf Steinbergs zurück, die Beschäftigung mit islamischen Glaubensgrenzen diene der Legitimation von Gewalt, Mord oder Genozid. Das Vorwort stellt ausdrücklich klar, dass solche Übertreibungen im Bereich des takfir nicht gefördert werden.
Zugleich betont der Autor, dass das islamische Glaubensbekenntnis nicht auf ein bloßes Lippenbekenntnis reduziert werden könne. Die theologische Frage, welche Überzeugungen mit dem islamischen Monotheismus vereinbar sind und welche nicht, sei daher innerhalb der islamischen Theologie legitim und notwendig. Die Schrift sei jedoch nicht als Anleitung zur Beurteilung einzelner Personen, Gesellschaften oder konkreter Einzelfälle zu verstehen.
Zusammenfassend versteht sich das Vorwort als Verteidigung innerislamischer theologischer Diskussion gegen eine politisierte und juristisch problematische Kriminalisierung. Es richtet sich besonders gegen die Darstellung, theologische Begriffe wie takfir, Monotheismus oder Glaubensgrenzen seien automatisch Hinweise auf Extremismus, Gewaltbereitschaft oder terroristische Absichten. Farhad Qarar fordert deshalb, solche Inhalte zunächst als theologische Fragestellungen zu behandeln und nicht vorschnell durch politikwissenschaftliche oder sicherheitsbehördliche Deutungen in einen strafrechtlichen Kontext zu verschieben.
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